Nimm die Zukunft an die Hand: PiA-Ausbildung in Baden-Württemberg
Erzieherinnen und Erzieher sind nahe bei den Kids: Sie fördern, begleiten, erziehen und betreuen Kinder und Jugendliche. Gemeinsam im Team wird die pädagogische Konzeption weiterentwickelt, um die Kids bestmöglich ins Leben zu begleiten, vielfältige Bildungs- und Entwicklungsprozesse anzustoßen und gemeinsam mit den Eltern jedes Kind optimal zu fördern.
Neugierde, Lebenslust, kreative Energie, Bewegungsfreude … damit kommen Kinder und Jugendliche jeden Tag in die Einrichtung – was für ein Schatz! In der Ausbildung erwerben Erzieherinnen und Erzieher die notwendigen Kompetenzen, um Herausforderungen begegnen und jeden Tag aktiv gestalten zu können. Dazu gehören die Grundlagen der Pädagogik und Psychologie sowie Kenntnisse und Methoden in Musik/Rhythmik, Natur, Erlebnispädagogik, Kunst/Werken, Kinder- und Jugendliteratur, Naturwissenschaft, Bewegung, Spiel, Persönlichkeitsentwicklung, Nachhaltigkeit, Partizipation, Ethik, Religionspädagogik, Sprachförderung ...
Soll ich PiA machen oder lieber die klassische Ausbildung? Fünf Kriterien für deine Entscheidung
1. Kriterium: Schulabschluss
- Du hast gerade die Realschule abgeschlossen: Die klassische Ausbildung ist genau richtig! Du musst dich nicht entscheiden, denn es kommt ausschließlich der Einstieg ins Berufskolleg in Frage.
- Du hast Abitur/FHR: Du kannst frei entscheiden, ob du im Unterkurs der klassischen Ausbildung einsteigen oder dich für einen PiA-Ausbildungsplatz bewerben möchtest - beide Wege dauern 3 Jahre.
- Du hast bereits eine Ausbildung/Studium/Familienzeit: Wenn die Zugangsvoraussetzungen zutreffen, ist PiA interessant für dich.
2. Kriterium: Geld
Bei PiA verdienst du von Anfang an ca. 1.200 Euro, bei der klassischen Ausbildung im Berufspraktikum ca. 1.600 Euro. Im Unterkurs/Oberkurs gibt es 841 Euro BAföG als Vollzuschuss, ohne Rückzahlung.
3. Kriterium: Freizeit
Bei PiA hast du in der Regel 30 Tage Urlaub im Jahr (je nach Tarifvertrag). Immer wenn Schulferien sind oder der Unterricht ausfällt, arbeitest du in deiner Praxisstelle. Bei der klassischen Ausbildung hast du in den Schulferien frei.
4. Kriterium: Belastbarkeit
Wenn du gut organisiert bist, Aufgaben selbstständig abarbeiten kannst und belastbar bist, ist PiA für dich geeignet. PiA kann manchmal stressig sein, da schulische Aufgaben immer parallel zur praktischen Tätigkeit erledigt werden müssen, also häufig am Abend und am Wochenende.
5. Kriterium: Studium
Wenn du von Anfang an weißt, dass du die Erzieherausbildung mit einem Studium verknüpfen möchtest, ist die klassische Ausbildung ideal für dich. Im Oberkurs kannst du Seminarkurse belegen und dich parallel zum Berufspraktikum immatrikulieren. So sparst du drei Semester bis zum Bachelorabschluss "Kindheitspädagogik".
Ist Erzieher*in der richtige Beruf für mich?
Vorab gilt: Die Rahmenbedingungen stimmen!
- Pädagogische Fachkräfte sind auch in Zukunft sehr gefragt und werden gut bezahlt.
- Geld gibt's von Anfang an - bereits während der Ausbildung.
- Die Arbeitsfelder für qualifizierte Fachkräfte sind vielseitig.
Sie wollen die PiA-Ausbildung machen und Erzieherin & Erzieher werden? Willkommen an unseren Fachschulen:
Die PiA-Ausbildung führt zur Berufsbezeichnung "Staatlich anerkannte Erzieherin" & "Staatlich anerkannter Erzieher" sowie zum Abschluss "Bachelor Professional in Sozialwesen."
Das Kultusministerium Baden-Württemberg informiert hier über alle Ausbildungsmöglichkeiten: www.erzieher-in-bw.de
Ausbildung oder Studium? Bei uns geht beides!
* Vergütung PiA-Ausbildung pro Monat, Stand April 2023
Zugangsvoraussetzungen für die PiA-Ausbildung
Sie haben eine Praxisstelle in einer sozialpädagogischen Einrichtung, die sich im Umkreis von maximal 40 km Entfernung von der Fachschule befindet und von der Fachschule genehmigt wurde. Es muss sowohl ein mittlerer Bildungsabschluss als auch eine weitere Qualifikation vorliegen. Die Zugangsvoraussetzungen können als pdf-Datei heruntergeladen werden.
Konkret müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
1.SCHULABSCHLUSS:
- der Realschulabschluss oder die Fachschulreife ODER
- das Versetzungszeugnis in die Klasse 11 eines 9-jährigen Gymnasiumsoder die Klasse 10 eines 8-jährigen Gymnasiums ODER
- der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes
UND
2.WEITERE QUALIFIKATION:
- der erfolgreiche Abschluss des Berufskollegs für Sozialpädagogik oder eine vergleichbareVorbildung eines anderen Bundeslandes ODER
- ein Berufsabschluss als Kinderpfleger/-in oder eine gleichwertige im Hinblick auf die PiA-Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik einschlägige berufliche Qualifizierung ODER
- die Fachhochschulreife, die fachgebundene oder allgemeine Hochschulreife oder der schulischeTeil der Fachhochschulreife eines beruflichen Gymnasiums der Fachrichtung Sozialpädagogikoder Sozialwissenschaft und jeweils ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischenEinrichtung, welches innerhalb der letzten fünf Jahre unter Anleitung einer Fachkraft nach § 7Absatz 2 Nummer 1 bis 3 des Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTaG) absolviert wurde, ODER
- eine mindestens einjährige abgeschlossene Berufsausbildung im sozialpädagogischen Bereichoder der Abschluss einer entsprechenden Vollzeitschule sowie sowie jeweils ein sechswöchigesPraktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung, welches innerhalb der letzten fünf Jahreunter Anleitung einer Fachkraft nach § 7 Absatz 2 Nummer 1 bis 3 KiTaG absolviert wurde, ODER
- eine mindestens einjährige abgeschlossene Berufsausbildung im pflegerischen Bereich oderder Abschluss einer entsprechenden Vollzeitschule, bei der das Wahlfach „Pädagogik undPsychologie“ belegt wurde, sowie jeweils ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädago-gischen Einrichtung, welches innerhalb der letzten fünf Jahre unter Anleitung einer Fachkraftnach § 7 Absatz 2 Nummer 1 bis 3 KiTaG absolviert wurde, ODER
- eine mindestens zweijährige, bei einer Teilzeittätigkeit entsprechend längere, kontinuierlicheTätigkeit als mit einer Pflegeerlaubnis zugelassenen Tagespflegeperson mit mehreren Kindernund ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung, welches innerhalbder letzten fünf Jahre unter Anleitung einer Fachkraft nach § 7 Absatz 2 Nummer 1 bis 3 KiTaGabsolviert wurde, ODER
- eine mindestens zweijährige Vollzeittätigkeit mit Kindern in einer sozialpädagogischenEinrichtung, wobei auch ein freiwilliges soziales Jahr oder der Bundesfreiwilligendienst ineiner Kindertageseinrichtung auf die zwei Jahre angerechnet werden kann ODER
- eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung und ein sechswöchigesPraktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung, welches innerhalb der letzten fünf Jahreunter Anleitung einer Fachkraft nach § 7 Absatz 2 Nummer 1 bis 3 KiTaG absolviert wurde, ODER
- die Führung eines Familienhaushalts mit mindestens einem Kind für die Dauer von mindestensdrei Jahren und ein sechswöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung, welchesinnerhalb der letzten fünf Jahre unter Anleitung einer Fachkraft nach § 7 Absatz 2 Nummer 1 bis 3KiTaG absolviert wurde.
Chance bei Abbruch des Studiums: Auf Überholspur in PiA 2 einsteigen
Manche Studienleistungen werden vom Kultusministerium anerkannt, dann können Sie direkt im zweiten Ausbildungsjahr mit PiA 2 beginnen. Mehr Infos ...
Eine bezahlte Ausbildung
Die offiziellen Zahlen zum Verdienst während der Ausbildung gibt es auf der Website des Kultusministeriums:
https://erzieher-in-bw.de/mehr-bekommen/#bezahlteausbildung